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Sicherheitsprüfung

Sicherheit ist alles

Die Sicherheitsprüfung (SP) dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu, auch zwischen zwei HU-Terminen durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie im Besonderen die verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile zu prüfen.

Diese Untersuchung ist vorgeschrieben für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, für Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen von mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Auch Anhänger mit mehr als 10 t zulässigem Gesamtgewicht und Kraftomnibusse, sowie andere Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen sind SP-pflichtig.

Prüfung

Bei der Sicherheitsprüfung wird eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Funktions- und Wirkungsprüfung bei ihrem Kraftfahrzeug durchgeführt. Die Überprüfung bezieht sich auf folgende 4 sicherheitsrelevante Baugruppen:

Fristen

Die Untersuchungsfristen – also die Zeitabstände zwischen zwei Untersuchungen – sind abhängig von Fahrzeugart, Gewicht und Alter. Detailliert finden Sie diese in der Anlage VIII zur StVZO.

Kfz mit mehr als acht Fahrgästen

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* Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie Kraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse ≤ 3,5 t