Kfz-Prüfstelle & Gutachterzentrum

HU/AU & UNFALLGUTACHTEN – KURZFRISTIGE TERMINE, PERSÖNLICH BEIM PRÜFINGENIEUR & KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN, OHNE LANGE WARTEZEIT.

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📍PRÜFORTE:
Dortmund - Herten & UMGEBUNG

Preise

Dienst­leistungen

Was sagen unsere Kunden?

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Oleksii Baida
1 days ago
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Checkup lief schnell. Der Prüfer hat alles gezeigt und erklärt. Absolute Empfehlung
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Bedirhan Yumuk
5 days ago
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Kamil Sari
5 days ago
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Karim Om
5 days ago
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Die beste tüv Prüfstelle Demir Herten Dortmund bin sehr zufrieden und Gutachten 👍
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Alina Wendt profile picture
Alina Wendt
12 days ago
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Top Service!! Mega nette Mitarbeiter!
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Kai Björn Guntermann profile picture
Kai Björn Guntermann
25 days ago
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Sehr freundliches und kompetentes Personal. Sehr sauberes und gepflegtes Firmengelände. Mir wurde jedesmal ein Kaffee angeboten.
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rainer schulte profile picture
rainer schulte
26 days ago
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Sehr nette und kompetente Mitarbeiter
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Ismail Yavuz (PPC1299)
33 days ago
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Sehr nettes Personal. Ständig einsatzbereit! Egal wann man da ist, die nehmen sich immer Zeit.
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Walter Kueppers profile picture
Walter Kueppers
34 days ago
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War hier zum dritten Mal, es wurde sehr gut geprüft. Wir haben auch jemanden die Prüfstelle empfohlen auch sie war sehr zufrieden. Ich kann diese Prüfstelle nur empfehlen. Aber jeder der zum TÜV fährt sollte wenigstens die normalen Sachen am Auto prüfen, Beleuchtung, Bremsen, Reifen und vielleicht auch das reinigen des Innenraums vom Fahrzeugs. Auch der Prüfer setzt sich nicht gerne in ein schmudeliges Auto. Dann kappt es bestimmt mit der Plakette
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Chris Stein profile picture
Chris Stein
40 days ago
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Gerade bei der TÜV Untersuchung gewesen sehr flott freundlich zeitlich genau gerne wieder absolviert gute Arbeit zu empfehlen!!!
Verifiziert von: Trustindex
Das verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren

Unsere STANDORTE

Montag – Freitag 9:00 – 17:00
Samstag 9:00 – 13:00
Montag – Freitag 9:00 – 17:00

FAQ

Zur Hauptuntersuchung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Bei Umbauten oder Eintragungen bitte vorhandene Gutachten oder ABEs mitbringen.

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen selbst zu wählen.

Eine Einzelabnahme ist erforderlich, wenn keine gültige Betriebserlaubnis vorliegt – z. B. bei Importfahrzeugen, umfangreichen Umbauten oder fehlenden Fahrzeugdokumenten.

Beim kostenlosen Licht-Test für PKW prüfen wir die Fahrzeugbeleuchtung und kontrollieren, ob die wichtigsten Leuchten ordnungsgemäß funktionieren. Dazu gehören unter anderem Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Rückleuchten, Bremslichter und Blinker. Zusätzlich überprüfen wir die Scheinwerfereinstellung, damit Sie insbesondere in der dunklen Jahreszeit sicher unterwegs sind. Nutzen Sie unseren Lichttest in Dortmund oder Herten im Rahmen unserer kostenlosen Herbstaktion.

Mit unserem PKW Winter-Check in Dortmund und Herten machen Sie Ihr Auto fit für die kalte Jahreszeit. Beim Fahrzeugcheck vor dem Winter kontrollieren wir wichtige Komponenten wie Reifen, Beleuchtung, Batterie, Scheibenwischer und Flüssigkeitsstände. So können mögliche Mängel frühzeitig erkannt werden, bevor Kälte, Schnee und schlechte Sicht zum Problem werden. Unser Wintercheck fürs Auto sorgt für mehr Sicherheit und eine gute Vorbereitung auf die Wintersaison.

Camping im eigenen oder im gemieteten „geräderten“ Zuhause.

Was ist eigentlich ein Wohnmobil?

Ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug mit Einrichtungen für Wohnzwecke. Der Wohnteil muss inklusive seiner Einrichtungen dazu geeignet sein, einer oder mehrere Personen einen Wohnaufenthalt zu ermöglichen.

Was muss mindestens im Wohnteil vorhanden sein?

  • Sitzgelegenheit mit Tisch
  • Schlafplätze
  • Küche bzw. Kocheinrichtung
  • Schrank- bzw. Stauraum

Alle Einbauten müssen fest eingebaut sein.

Die Bodenfläche des Wohnteiles muss den überwiegenden Teil der Nutzfläche des Fahrzeuges einnehmen und der Wohnteil muss eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweisen.

Was ist ein Wohnanhänger bzw. Wohnwagen?

Ein Wohnwagen ist ein Anhänger für Kraftfahrzeuge, in dem sich ein sogenannter Wohnteil befindet. Wesentlicher Unterschied zum Wohnmobil ist das Fehlen eines eigenen Antriebs.

Das „Schätzchen“ auf Rädern

Handelt es sich hierbei bereits um einen Oldtimer?

Der Begriff „Oldtimer“ ist durch den Gesetzgeber wie folgt definiert worden:

  • Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind
  • weitestgehend dem Originalzustand entsprechen
  • in einem guten Erhaltungszustand sind
  • zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Um nun das begehrte Oldtimer-Kennzeichen (mit dem Schlussbuchstaben „H“ für historisch) oder das Rote Oldtimer-Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde zu erhalten, benötigen Sie weiterhin ein Gutachten für die Einstufung als Oldtimer nach § 23 StVZO (Oldtimerbegutachtung), z. B. durch den KÜS-Prüfingenieur in Ihrer Nähe.

weitere Infos zum Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimerbegutachtung)

Oldtimer-Gutachten

H-Kennzeichen zur Erhaltung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes

Wichtig ist die Definition eines Oldtimers. Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Der Prüfingenieur der KÜS stellt im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht.

Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der Begutachtung normale Spuren der Jahre haben. Trotzdem muss es in jedem Fall voll fahrbereit sein, darf keine Durchrostungen aufweisen und muss sich in einem Zustand befinden, der keine sofortigen Arbeiten notwendig werden lässt, also auch keine Mängel auf Basis der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO aufweisen. Außerdem sollten keine wesentlichen Teile fehlen, sowie ein guter Pflege und Erhaltungszustand feststellbar sein.

Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine unreparierten Unfallschäden aufweist. Auch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein. Zusammenfassend könnte man also sagen: „Es muss nicht schön, aber gebrauchsfertig sein.“

Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.

Weitergehende Informationen gibt der KÜS-Partner in der Nähe gerne. Er ist immer mit dem jeweils aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen vertraut.

Kraftfahrzeuge zur entgeltlichen Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung.

Neben den „normalen“ Prüfpunkten müssen Taxen, Mietwagen und Omnibusse auch bestimmte Mindestanforderungen bezüglich Ausrüstung und Beschaffenheit erfüllen.

Diese Mindestanforderungen sind in der BOKraft geregelt. Die BOKraft ist die Kurzform für die „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“. Diese schreibt vor, dass bereits vor Zulassung eines Kfz in einem Unternehmen dieses einer außerordentlichen HU gemäß § 42 BOKraft unterzogen werden muss um zu überprüfen, ob die Bestimmungen der BOKraft erfüllt sind.

Ebenso muss auch später im Rahmen der Hauptuntersuchung zusätzlich überprüft werden, ob das Fahrzeug noch die Anforderungen der BOKraft erfüllt (Untersuchung n. § 41 BOKraft). Besondere Prüfpunkte sind u.a.:

Taxen u. Mietwagen:

  • Ausrüstung und Eichung von Taxameter/Wegstreckenzähler
  • Ausrüstung mit Alarmanlage

Omnibusse:

  • Anzahl der Verbandskästen und Feuerlöscher
  • Kennzeichnung der Notausstiege
  • Anzahl der Nothämmer

Freiheit (nicht nur) auf 2 Rädern

Motorräder oder Krafträder sind einspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Rädern. Es gibt sie auch mit Beiwagen, wobei die Eigenschaften als Kraftrad erhalten bleiben. Hinter Motorrädern dürfen auch bestimmte Anhänger gezogen werden.

Für Viele ist es eines der schönsten Hobbys – mit dem Motorrad auf zwei Rädern die große Freiheit genießen. In Deutschland sind inzwischen weit mehr als 3,5 Millionen Motorräder zugelassen. Die Tatsache, dass diese einspurigen Fahrzeuge dem Fahrer und den anderen Verkehrsteilnehmern ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit abverlangen, und das Wetteifern der Kraftradhersteller im Bezug auf PS pro Kilogramm Gewicht führen zu einem erhöhten Gefahrenpotential.

Um so wichtiger erscheint es deshalb, diese Fahrzeuge fach- und sachgerecht auf ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen. Bei den Prüfingenieuren der KÜS sind Sie dafür genau richtig.

Individualität ist für Motorradfahrer oftmals sehr wichtig. Daher werden an den Krafträdern Änderungen durchgeführt, die oftmals gefährlich oder umweltbelastend sind. Achten Sie daher auf die Zulässigkeit der verwendeten Fahrzeugteile und lassen Sie diese bei der KÜS abnehmen. Somit können Sie sicher und vorschriftsmäßig auf Tour gehen!

Per Definition kein „Zweirad“

Ein Quad ist ein vierrädriges Fahrzeug, welches häufig mit dicken Reifen ausgestattet, auch als Geländefahrzeug bezeichnet werden kann.

Um in Deutschland ein Quad fahren zu dürfen, braucht man die Fahrerlaubnis: der Klasse S für Fahrzeug bis 45 km/h und bis 50 ccm Hubraum, oder für größere die der Klasse B, das war bis 1998 die Klasse 3.

Ackern bis zum Umfallen

Traktoren werden zum Ziehen von Anhängern und landwirtschaftlichen Geräten benutzt. Vielfach lassen sich auch landwirtschaftliche Maschinen direkt an den Traktor anbauen und über eine Antriebswelle (Gelenkwelle/Zapfwelle) vom Motor des Traktors oder über die Hydraulik antreiben.

Um die für die Feldarbeit notwendige Geländegängigkeit zu erreichen, besitzen Traktoren oft Allradantrieb und mindestens zwei, heute oft auch vier sehr große Räder mit grobstolligem Profil. Der Antrieb geschieht über die Hinterachse oder – bei Fahrzeugen mit Allradantrieb – sowohl über die Hinter- als auch über die Vorderachse.

Bei der Hauptuntersuchung wird eine Unterteilung nach der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit getroffen (bbH). Man unterscheidet zwischen solchen mit einer bbH <= 40 km/h und solchen mit einer bbH > 40 km/h. Erstere erhalten eine Plakettenlaufzeit von 24 Monaten und solche mit einer bbH > 40 km/h und einem zGG > 3,5 t erhalten 12 Monate Plakettenlaufzeit.

Hat der Schlepper eine bbH > 40 km/h und ein zGG > 7,5 t, dann unterliegt der Schlepper der Sicherheitsprüfung, welche immer zwischen zwei Hauptuntersuchungen fällig ist.

Zugmaschinen

Zugmaschinen sind ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern gebaute Kraftfahrzeuge. Im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung sind diese an der Schlüsselnummer 87 zu erkennen.

Eine Hilfsladefläche ist zulässig.