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FAQ
Häufig gestellte Fragen
Personenkraftwagen (abgekürzt Pkw) sind mehrspurige Fahrzeuge mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zwecke der Personenbeförderung. Sie werden auch Automobil oder kurz Auto genannt.
Laut der Richtlinie 70/156/EWG sind Personenkraftwagen Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mind. 4 Rädern. Pkw sind nach der gesetzlichen Definition (§ 4 Abs. 4 PBefG) Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (inkl. Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind.
Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist seit 2006 gesetzlich geregelt. Danach dürfen nur noch so viele Personen befördert werden, wie Sicherheitsgurte im Auto vorhanden sind. Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (zum Beispiel Oldtimer) sind maximal so viele Mitfahrer erlaubt, wie es laut Fahrzeugpapieren Sitzplätze gibt!
Der globale Bestand an Personenkraftwagen lag 2012 bei rund eine Milliarde Stück. Den Deutschen ist der Pkw ihr liebstes Kind. So waren 2012 rund 43,4 Millionen Pkw und insgesamt 60,8 Millionen Fahrzeuge zugelassen.
Lastkraftwagen, kurz Lkw genannt, sind Fahrzeuge, die vorwiegend zur Güterbeförderung bestimmt sind. Gesetzliche Vorschriften begrenzen Maße und Gewichte. Sie haben ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 1.000 kg und mindestens 3 Räder. Lkw gehören wie Zugmaschinen zur Fahrzeugklasse der Nutzfahrzeuge. Ein solcher besteht im Allgemeinen aus einem selbst tragenden Fahrgestell, einem geeigneten Antrieb, einer Fahrerkabine und einem zum Tragen der Last bzw. Ladung bestimmten Aufbau. Der Aufbau kann hierbei offen (z. B. Lkw-Kipper) oder geschlossen (z. B. Lkw-Tankfahrzeug) ausgeführt sein.
Als Anhänger werden Fahrzeuge bezeichnet, die über keinen eigenen Antrieb verfügen und hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden.
An grundlegenden Bauformen unterscheidet man folgende Anhänger:
- Starrdeichselanhänger (typischer Pkw-Anhänger)
- Mehrachsige Anhänger mit gelenkter Vorderachse
- Sattelanhänger
Anhänger übertragen die Last hauptsächlich über die Räder auf die Straße, bis auf die – bei einachsigen Anhängern – auf dem Zugfahrzeug lastende sog. Stützlast. Die Zugkräfte werden über die so genannte Deichsel vom Zugfahrzeug auf den Anhänger übertragen.
Bei Pkw kommen in der Regel Starrdeichselanhänger zum Einsatz. Hierzu gehören die normalen Lastenanhänger mit zentraler Achse wie auch die Wohnanhänger.
Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gilt für Pkw mit Anhänger und sonstige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Unter bestimmten Bedingungen darf aber ein Gespann in den Genuss der 100-km/h-Freigabe kommen. Lesen Sie hierzu mehr unter „Tempo-100-Plakette“.
Eines der wichtigsten Kriterien für Ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer ist beim Anhängerbetrieb die maximale Zuladung und die Ladungssicherung. Eine Hilfe für das Niederzurren von Ladung und damit der korrekten Sicherung gibt Ihnen unser Ladungsrechner.
Ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug mit Einrichtungen für Wohnzwecke. Der Wohnteil muss inklusive seiner Einrichtungen dazu geeignet sein, einer oder mehrere Personen einen Wohnaufenthalt zu ermöglichen.
- Sitzgelegenheit mit Tisch
- Schlafplätze
- Küche bzw. Kocheinrichtung
- Schrank- bzw. Stauraum
Alle Einbauten müssen fest eingebaut sein.
Die Bodenfläche des Wohnteiles muss den überwiegenden Teil der Nutzfläche des Fahrzeuges einnehmen und der Wohnteil muss eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweisen.
Ein Wohnwagen ist ein Anhänger für Kraftfahrzeuge, in dem sich ein sogenannter Wohnteil befindet. Wesentlicher Unterschied zum Wohnmobil ist das Fehlen eines eigenen Antriebs.
Der Begriff „Oldtimer“ ist durch den Gesetzgeber wie folgt definiert worden:
- Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind
- weitestgehend dem Originalzustand entsprechen
- in einem guten Erhaltungszustand sind
- zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Um nun das begehrte Oldtimer-Kennzeichen (mit dem Schlussbuchstaben „H“ für historisch) oder das Rote Oldtimer-Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde zu erhalten, benötigen Sie weiterhin ein Gutachten für die Einstufung als Oldtimer nach § 23 StVZO (Oldtimerbegutachtung), z. B. durch den KÜS-Prüfingenieur in Ihrer Nähe.
weitere Infos zum Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimerbegutachtung)
Wichtig ist die Definition eines Oldtimers. Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.
Der Prüfingenieur der KÜS stellt im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht.
Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der Begutachtung normale Spuren der Jahre haben. Trotzdem muss es in jedem Fall voll fahrbereit sein, darf keine Durchrostungen aufweisen und muss sich in einem Zustand befinden, der keine sofortigen Arbeiten notwendig werden lässt, also auch keine Mängel auf Basis der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO aufweisen. Außerdem sollten keine wesentlichen Teile fehlen, sowie ein guter Pflege und Erhaltungszustand feststellbar sein.
Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine unreparierten Unfallschäden aufweist. Auch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein. Zusammenfassend könnte man also sagen: „Es muss nicht schön, aber gebrauchsfertig sein.“
Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.
Weitergehende Informationen gibt der KÜS-Partner in der Nähe gerne. Er ist immer mit dem jeweils aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen vertraut.
Neben den „normalen“ Prüfpunkten müssen Taxen, Mietwagen und Omnibusse auch bestimmte Mindestanforderungen bezüglich Ausrüstung und Beschaffenheit erfüllen.
Diese Mindestanforderungen sind in der BOKraft geregelt. Die BOKraft ist die Kurzform für die „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“. Diese schreibt vor, dass bereits vor Zulassung eines Kfz in einem Unternehmen dieses einer außerordentlichen HU gemäß § 42 BOKraft unterzogen werden muss um zu überprüfen, ob die Bestimmungen der BOKraft erfüllt sind.
Ebenso muss auch später im Rahmen der Hauptuntersuchung zusätzlich überprüft werden, ob das Fahrzeug noch die Anforderungen der BOKraft erfüllt (Untersuchung n. § 41 BOKraft). Besondere Prüfpunkte sind u.a.:
- Ausrüstung und Eichung von Taxameter/Wegstreckenzähler
- Ausrüstung mit Alarmanlage
- Anzahl der Verbandskästen und Feuerlöscher
- Kennzeichnung der Notausstiege
- Anzahl der Nothämmer
Motorräder oder Krafträder sind einspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Rädern. Es gibt sie auch mit Beiwagen, wobei die Eigenschaften als Kraftrad erhalten bleiben. Hinter Motorrädern dürfen auch bestimmte Anhänger gezogen werden.
Für Viele ist es eines der schönsten Hobbys – mit dem Motorrad auf zwei Rädern die große Freiheit genießen. In Deutschland sind inzwischen weit mehr als 3,5 Millionen Motorräder zugelassen. Die Tatsache, dass diese einspurigen Fahrzeuge dem Fahrer und den anderen Verkehrsteilnehmern ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit abverlangen, und das Wetteifern der Kraftradhersteller im Bezug auf PS pro Kilogramm Gewicht führen zu einem erhöhten Gefahrenpotential.
Um so wichtiger erscheint es deshalb, diese Fahrzeuge fach- und sachgerecht auf ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen. Bei den Prüfingenieuren der KÜS sind Sie dafür genau richtig.
Individualität ist für Motorradfahrer oftmals sehr wichtig. Daher werden an den Krafträdern Änderungen durchgeführt, die oftmals gefährlich oder umweltbelastend sind. Achten Sie daher auf die Zulässigkeit der verwendeten Fahrzeugteile und lassen Sie diese bei der KÜS abnehmen. Somit können Sie sicher und vorschriftsmäßig auf Tour gehen!
Ein Quad ist ein vierrädriges Fahrzeug, welches häufig mit dicken Reifen ausgestattet, auch als Geländefahrzeug bezeichnet werden kann.
Um in Deutschland ein Quad fahren zu dürfen, braucht man die Fahrerlaubnis: der Klasse S für Fahrzeug bis 45 km/h und bis 50 ccm Hubraum, oder für größere die der Klasse B, das war bis 1998 die Klasse 3.
Traktoren werden zum Ziehen von Anhängern und landwirtschaftlichen Geräten benutzt. Vielfach lassen sich auch landwirtschaftliche Maschinen direkt an den Traktor anbauen und über eine Antriebswelle (Gelenkwelle/Zapfwelle) vom Motor des Traktors oder über die Hydraulik antreiben.
Um die für die Feldarbeit notwendige Geländegängigkeit zu erreichen, besitzen Traktoren oft Allradantrieb und mindestens zwei, heute oft auch vier sehr große Räder mit grobstolligem Profil. Der Antrieb geschieht über die Hinterachse oder – bei Fahrzeugen mit Allradantrieb – sowohl über die Hinter- als auch über die Vorderachse.
Bei der Hauptuntersuchung wird eine Unterteilung nach der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit getroffen (bbH). Man unterscheidet zwischen solchen mit einer bbH <= 40 km/h und solchen mit einer bbH > 40 km/h. Erstere erhalten eine Plakettenlaufzeit von 24 Monaten und solche mit einer bbH > 40 km/h und einem zGG > 3,5 t erhalten 12 Monate Plakettenlaufzeit.
Hat der Schlepper eine bbH > 40 km/h und ein zGG > 7,5 t, dann unterliegt der Schlepper der Sicherheitsprüfung, welche immer zwischen zwei Hauptuntersuchungen fällig ist.
Zugmaschinen sind ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern gebaute Kraftfahrzeuge. Im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung sind diese an der Schlüsselnummer 87 zu erkennen.
Eine Hilfsladefläche ist zulässig.
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