Kfz-Prüfstelle & Gutachterzentrum
HU/AU & UNFALLGUTACHTEN – KURZFRISTIGE TERMINE, PERSÖNLICH BEIM PRÜFINGENIEUR & KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN, OHNE LANGE WARTEZEIT.
PRÜFORTE:
Dortmund - Herten & UMGEBUNG
Preise
- Inkl. Abgasuntersuchung
- Nachkontrolle: 5€
- Inkl. Abgasuntersuchung
- 106€ o. Abgasuntersuchung
- Nachkontrolle: 5€
- Inkl. Abgasuntersuchung
- 65€ ohne Abgasuntersuchung
- Nachkontrolle: 5€
- Bis 750kg
- Gebremster Anhänger: 64€
- Nachkontrolle: 5€
Was sagen unsere Kunden?
Gepostet auf Google![]()
Oleksii Baida1 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Checkup lief schnell. Der Prüfer hat alles gezeigt und erklärt. Absolute EmpfehlungGepostet auf Google![]()
Bedirhan Yumuk5 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Gepostet auf Google![]()
Kamil Sari5 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Gepostet auf Google![]()
Karim Om5 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Die beste tüv Prüfstelle Demir Herten Dortmund bin sehr zufrieden und Gutachten 👍Gepostet auf Google![]()
Alina Wendt12 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Top Service!! Mega nette Mitarbeiter!Gepostet auf Google![]()
Kai Björn Guntermann25 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr freundliches und kompetentes Personal. Sehr sauberes und gepflegtes Firmengelände. Mir wurde jedesmal ein Kaffee angeboten.Gepostet auf Google![]()
rainer schulte26 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr nette und kompetente MitarbeiterGepostet auf Google![]()
Ismail Yavuz (PPC1299)33 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr nettes Personal. Ständig einsatzbereit! Egal wann man da ist, die nehmen sich immer Zeit.Gepostet auf Google![]()
Walter Kueppers34 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
War hier zum dritten Mal, es wurde sehr gut geprüft. Wir haben auch jemanden die Prüfstelle empfohlen auch sie war sehr zufrieden. Ich kann diese Prüfstelle nur empfehlen. Aber jeder der zum TÜV fährt sollte wenigstens die normalen Sachen am Auto prüfen, Beleuchtung, Bremsen, Reifen und vielleicht auch das reinigen des Innenraums vom Fahrzeugs. Auch der Prüfer setzt sich nicht gerne in ein schmudeliges Auto. Dann kappt es bestimmt mit der PlaketteGepostet auf Google![]()
Chris Stein40 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Gerade bei der TÜV Untersuchung gewesen sehr flott freundlich zeitlich genau gerne wieder absolviert gute Arbeit zu empfehlen!!!Verifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
Unsere STANDORTE
FAQ
Was muss ich zur HU mitbringen?
Zur Hauptuntersuchung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Bei Umbauten oder Eintragungen bitte vorhandene Gutachten oder ABEs mitbringen.
Wer zahlt die Gutachterkosten nach einem Unfall??
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen selbst zu wählen.
Wann brauche ich eine Einzelabnahme (§21 StVZO)?
Eine Einzelabnahme ist erforderlich, wenn keine gültige Betriebserlaubnis vorliegt – z. B. bei Importfahrzeugen, umfangreichen Umbauten oder fehlenden Fahrzeugdokumenten.
Was wird beim kostenlosen Licht-Test geprüft?
Beim kostenlosen Licht-Test für PKW prüfen wir die Fahrzeugbeleuchtung und kontrollieren, ob die wichtigsten Leuchten ordnungsgemäß funktionieren. Dazu gehören unter anderem Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Rückleuchten, Bremslichter und Blinker. Zusätzlich überprüfen wir die Scheinwerfereinstellung, damit Sie insbesondere in der dunklen Jahreszeit sicher unterwegs sind. Nutzen Sie unseren Lichttest in Dortmund oder Herten im Rahmen unserer kostenlosen Herbstaktion.
Was wird beim PKW Winter-Check geprüft?
Wohnwagen und Wohnmobile
Ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug mit Einrichtungen für Wohnzwecke. Der Wohnteil muss inklusive seiner Einrichtungen dazu geeignet sein, einer oder mehrere Personen einen Wohnaufenthalt zu ermöglichen.
- Sitzgelegenheit mit Tisch
- Schlafplätze
- Küche bzw. Kocheinrichtung
- Schrank- bzw. Stauraum
Alle Einbauten müssen fest eingebaut sein.
Die Bodenfläche des Wohnteiles muss den überwiegenden Teil der Nutzfläche des Fahrzeuges einnehmen und der Wohnteil muss eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweisen.
Ein Wohnwagen ist ein Anhänger für Kraftfahrzeuge, in dem sich ein sogenannter Wohnteil befindet. Wesentlicher Unterschied zum Wohnmobil ist das Fehlen eines eigenen Antriebs.
Oldtimer
Der Begriff „Oldtimer“ ist durch den Gesetzgeber wie folgt definiert worden:
- Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind
- weitestgehend dem Originalzustand entsprechen
- in einem guten Erhaltungszustand sind
- zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Um nun das begehrte Oldtimer-Kennzeichen (mit dem Schlussbuchstaben „H“ für historisch) oder das Rote Oldtimer-Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde zu erhalten, benötigen Sie weiterhin ein Gutachten für die Einstufung als Oldtimer nach § 23 StVZO (Oldtimerbegutachtung), z. B. durch den KÜS-Prüfingenieur in Ihrer Nähe.
weitere Infos zum Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimerbegutachtung)
Wichtig ist die Definition eines Oldtimers. Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.
Der Prüfingenieur der KÜS stellt im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht.
Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der Begutachtung normale Spuren der Jahre haben. Trotzdem muss es in jedem Fall voll fahrbereit sein, darf keine Durchrostungen aufweisen und muss sich in einem Zustand befinden, der keine sofortigen Arbeiten notwendig werden lässt, also auch keine Mängel auf Basis der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO aufweisen. Außerdem sollten keine wesentlichen Teile fehlen, sowie ein guter Pflege und Erhaltungszustand feststellbar sein.
Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine unreparierten Unfallschäden aufweist. Auch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein. Zusammenfassend könnte man also sagen: „Es muss nicht schön, aber gebrauchsfertig sein.“
Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.
Weitergehende Informationen gibt der KÜS-Partner in der Nähe gerne. Er ist immer mit dem jeweils aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen vertraut.
Taxen, Mietwagen und Busse
Neben den „normalen“ Prüfpunkten müssen Taxen, Mietwagen und Omnibusse auch bestimmte Mindestanforderungen bezüglich Ausrüstung und Beschaffenheit erfüllen.
Diese Mindestanforderungen sind in der BOKraft geregelt. Die BOKraft ist die Kurzform für die „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“. Diese schreibt vor, dass bereits vor Zulassung eines Kfz in einem Unternehmen dieses einer außerordentlichen HU gemäß § 42 BOKraft unterzogen werden muss um zu überprüfen, ob die Bestimmungen der BOKraft erfüllt sind.
Ebenso muss auch später im Rahmen der Hauptuntersuchung zusätzlich überprüft werden, ob das Fahrzeug noch die Anforderungen der BOKraft erfüllt (Untersuchung n. § 41 BOKraft). Besondere Prüfpunkte sind u.a.:
- Ausrüstung und Eichung von Taxameter/Wegstreckenzähler
- Ausrüstung mit Alarmanlage
- Anzahl der Verbandskästen und Feuerlöscher
- Kennzeichnung der Notausstiege
- Anzahl der Nothämmer
Motorrad
Motorräder oder Krafträder sind einspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Rädern. Es gibt sie auch mit Beiwagen, wobei die Eigenschaften als Kraftrad erhalten bleiben. Hinter Motorrädern dürfen auch bestimmte Anhänger gezogen werden.
Für Viele ist es eines der schönsten Hobbys – mit dem Motorrad auf zwei Rädern die große Freiheit genießen. In Deutschland sind inzwischen weit mehr als 3,5 Millionen Motorräder zugelassen. Die Tatsache, dass diese einspurigen Fahrzeuge dem Fahrer und den anderen Verkehrsteilnehmern ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit abverlangen, und das Wetteifern der Kraftradhersteller im Bezug auf PS pro Kilogramm Gewicht führen zu einem erhöhten Gefahrenpotential.
Um so wichtiger erscheint es deshalb, diese Fahrzeuge fach- und sachgerecht auf ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen. Bei den Prüfingenieuren der KÜS sind Sie dafür genau richtig.
Individualität ist für Motorradfahrer oftmals sehr wichtig. Daher werden an den Krafträdern Änderungen durchgeführt, die oftmals gefährlich oder umweltbelastend sind. Achten Sie daher auf die Zulässigkeit der verwendeten Fahrzeugteile und lassen Sie diese bei der KÜS abnehmen. Somit können Sie sicher und vorschriftsmäßig auf Tour gehen!
Quad
Ein Quad ist ein vierrädriges Fahrzeug, welches häufig mit dicken Reifen ausgestattet, auch als Geländefahrzeug bezeichnet werden kann.
Um in Deutschland ein Quad fahren zu dürfen, braucht man die Fahrerlaubnis: der Klasse S für Fahrzeug bis 45 km/h und bis 50 ccm Hubraum, oder für größere die der Klasse B, das war bis 1998 die Klasse 3.
Traktoren und Zugmaschinen
Traktoren werden zum Ziehen von Anhängern und landwirtschaftlichen Geräten benutzt. Vielfach lassen sich auch landwirtschaftliche Maschinen direkt an den Traktor anbauen und über eine Antriebswelle (Gelenkwelle/Zapfwelle) vom Motor des Traktors oder über die Hydraulik antreiben.
Um die für die Feldarbeit notwendige Geländegängigkeit zu erreichen, besitzen Traktoren oft Allradantrieb und mindestens zwei, heute oft auch vier sehr große Räder mit grobstolligem Profil. Der Antrieb geschieht über die Hinterachse oder – bei Fahrzeugen mit Allradantrieb – sowohl über die Hinter- als auch über die Vorderachse.
Bei der Hauptuntersuchung wird eine Unterteilung nach der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit getroffen (bbH). Man unterscheidet zwischen solchen mit einer bbH <= 40 km/h und solchen mit einer bbH > 40 km/h. Erstere erhalten eine Plakettenlaufzeit von 24 Monaten und solche mit einer bbH > 40 km/h und einem zGG > 3,5 t erhalten 12 Monate Plakettenlaufzeit.
Hat der Schlepper eine bbH > 40 km/h und ein zGG > 7,5 t, dann unterliegt der Schlepper der Sicherheitsprüfung, welche immer zwischen zwei Hauptuntersuchungen fällig ist.
Zugmaschinen sind ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern gebaute Kraftfahrzeuge. Im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung sind diese an der Schlüsselnummer 87 zu erkennen.
Eine Hilfsladefläche ist zulässig.
