fbpx

Schaden- und Wertgutachten

Schaden und Wertgutachten 1

Der gute Rat

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt der KÜS-Sachverständige schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtssprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem ermittelt der KÜS-Sachverständige eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.

Der Fachmann sieht mehr

Sie möchten den Wert eines Fahrzeuges wissen für Kauf, Verkauf oder für die Versicherung? Die kompetenten KÜS-Sachverständigen ermitteln für Ihr Fahrzeug den tatsächlichen Wert je nach Auftrag anhand vieler Faktoren wie z. B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzung, etc.

Speziell für den Kauf bzw. Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen wurde der KÜS-GebrauchtwagenCheck KÜSPlus entwickelt.

pruefzentrum-demir-faq.jpg
Gutachten 02-02

Unfallrekonstruktion

KÜS-Sachverständige haben sich auf das Gebiet der Unfallrekonstruktion und Unfallforschung spezialisiert. Sie werden fast ausschließlich von Gerichten beauftragt, den Unfallhergang – in der Regel schwere Verkehrsunfälle, oft mit Schwerverletzten oder Toten – zu rekonstruieren. Die Unfallrekonstruktion beinhaltet unter anderem die Rückberechnung von Fahrgeschwindigkeiten nach Unfällen aus Unfallspuren, die Biomechanik, die Untersuchung von Unfallabläufen, unterschiedliche Vermeidbarkeits­betrachtungen von Verkehrsunfällen ebenso wie Betrugsaufklärung und die Messtechnik von Lichtquellen, Geräuschen und Beschleunigungen.

KÜSPlus

Häufig gestellte Fragen

KÜSPlus ist ein detaillierter Zustandsbericht für einen Gebrauchtwagen. Neutral und objektiv werden genau festgelegte Punkte auf ihren Zustand überprüft.

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung (HU/AU) gemäß § 29 StVZO wird die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) überprüft. Der allgemeine Pflege- und Erhaltungszustand, z. B. Verschleiß oder Beschädigung der Sitzbezüge oder Innenverkleidung, Kratzer oder Steinschlag in der Lackierung sowie der optische Gesamteindruck werden im Rahmen der HU/AU nicht überprüft und nicht dokumentiert.

Bei jedem Gebrauchtwagenkauf!

Sprechen Sie den Händler auf die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen und den KÜSPlus Gebrauchtwagen-Check an. Wenn der Händler nichts zu verbergen hat, wird er Ihnen den HU/AU-Bericht aushändigen und einem KÜSPlus-Gebrauchtwagen-Check durch einen KÜS-Prüfingenieur zustimmen.

Wir empfehlen Ihnen, vor Unterzeichnung des Kaufvertrages die Fahrzeugpapiere und die Berichte der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen (HU/AU) genau anzusehen. Beauftragen Sie einen Fachmann mit der Besichtigung des Fahrzeuges. Der KÜS-Prüfingenieur führt einen KÜSPlus-Gebrauchtwagenscheck durch und erstellt ein Bericht über den Zustand des Fahrzeugs.

Bestehen Sie auf die Zusendung einer Ablichtung der Fahrzeugpapiere (alle Seiten) und der gültigen HU/AU-Berichte. Rufen Sie einen KÜS-Partner am Standort des Fahrzeuges an und geben Sie einen KÜSPlus-Gebrauchtwagen-Check in Auftrag. Er vereinbart einen Termin mit dem Verkäufer und besichtigt das Fahrzeug. Anschließend sendet er Ihnen den Bericht zu.

KÜSPlus „sattelt“ auf die Hauptuntersuchung auf. Das heißt, im Anschluss an eine Hauptuntersuchung wird der KÜSPlus-Gebrauchtwagen-Check durchgeführt. Das spart Zeit, Wege und Kosten und macht sich auch im Preis bemerkbar. Den genauen Preis erfragen Sie bitte bei Ihrem KÜS-Partner vor Ort.