Service jetzt noch umfassender!
Sie benötigen eine Einzelabnahme nach §21 StVZO – oft auch als Vollabnahme oder Vollgutachten bezeichnet? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir unterstützen Sie bei allen Prüfungen rund um die Zulassung, Eintragung und Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs.
Der Technische Dienst der KÜS, die KÜS Technik GmbH, ist für die entsprechenden Gutachten bereit. Damit sind umfassende Begutachtungen im Rahmen der Einzelgenehmigung nach §21 StVZO möglich.
Diese umfassen:
- Gutachten zur Wiederinverkehrbringung bei Fahrzeugen, die länger als sieben Jahre stillgelegt waren,
- Begutachtungen zur Zulassung von Importfahrzeugen von außerhalb der Europäischen Union (z. B. USA, Duabi oder Japan),
- Gutachten für Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung,
- Einzelabnahmen bei Änderungen am Fahrzeug durch nicht genehmigte Teile oder Umbauten (z. B. Tuning).
Unsere Prüfingenieure begleiten Sie kompetent und sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug schnell und rechtssicher zugelassen wird.
Wann ist eine Vollabnahme erforderlich?
Bei Importfahrzeugen, fehlender Betriebserlaubnis oder umfangreichen Umbauten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Fahrzeugdokumente, technische Nachweise, Datenblätter, ggf. Gutachten.
Wie lange dauert eine Vollabnahme?
Abhängig vom Fahrzeug und Dokumentationslage.
Kann jedes Fahrzeug zugelassen werden?
Nur bei erfüllten gesetzlichen Anforderungen.
Was kostet eine Einzelabnahme (§21 StVZO)?
Die Kosten für eine Einzelabnahme variieren je nach Fahrzeug, Umbauten und Aufwand.
Eine genaue Einschätzung ist erst nach Prüfung der Unterlagen möglich.
