An gasbetriebenen Kraftfahrzeugen wird in regelmäßigen Abständen eine eigenständige Untersuchung der Gasanlage durchgeführt.
Zusätzliche Untersuchung für gasbetriebene Kraftfahrzeuge
Im Gegensatz zur einmaligen GSP (Gassystemeinbauprüfung) ist die GWP die Wiederkehrende Gasprüfung. Diese wird normalerweise im Zuge der Hauptuntersuchung durchgeführt. Allerdings kann die GWP auch einzeln – zeitnah vor der Hauptuntersuchung (max. 12 Monate) – absolviert werden. Alle eingetragenen Gasanlagen in Fahrzeugen, auch solche, die nicht nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt sind, werden in der GWP überprüft.
- Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
- Überprüfung des Zustands der Gasanlage
- Überprüfung der vorgeschriebenen Befestigung und des Einbaus der Einzelkomponenten
- Überprüfung der Dichtigkeit der Gasanlage
- Genehmigung nach ECE-R115 (wenn vorhanden)
- Fahrzeugpapiere
Außerordentliche GWP
Neben der periodischen GWP gibt es auch die außerordentliche GWP. Diese wird im Falle einer Reparatur oder Wartung der Gasanlage sowie nach einem Unfall oder einem Fahrzeugbrand fällig. Die außerordentliche GWP wird nur von Werkstätten durchgeführt, die für diese Tätigkeit anerkannt sind.