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Einzelgenehmigungen nach § 21 StVZO

Änderungsabnahme 21

Service jetzt noch umfassender!

Der Bundesrat hat in seiner aktuellen Sitzung die Liberalisierung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beschlossen und so das Monopol der Technischen Prüfstellen beendet. Der Technische Dienst der KÜS, die KÜS Technik GmbH, ist nun bereit für die entsprechenden Gutachten.

Diese umfassen:

  • bei länger als sieben Jahren stillgelegten Fahrzeugen ein Gutachten zur Wiederinverkehrbringung,
  • das Gutachten für die Zulassung von Importfahrzeugen von außerhalb der Europäischen Union, etwa aus den Vereinigten Staaten,
  • das Gutachten für Fahrzeuge aus anderen Ländern, die keine EU-Typgenehmigung haben,
  • das Gutachten zu Änderungen am Fahrzeug durch nicht genehmigte Teile zum Anbau (z. B. Tuningteile).

Die zur Unterschrift berechtigten Personen der KÜS sind kompetent und bestens vorbereitet auf ihre Aufgaben.