Schaden- und Wertgutachten
Der gute Rat
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt der KÜS-Sachverständige schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtssprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem ermittelt der KÜS-Sachverständige eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.
Der Fachmann sieht mehr
Sie möchten den Wert eines Fahrzeuges wissen für Kauf, Verkauf oder für die Versicherung? Die kompetenten KÜS-Sachverständigen ermitteln für Ihr Fahrzeug den tatsächlichen Wert je nach Auftrag anhand vieler Faktoren wie z. B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzung, etc.
Speziell für den Kauf bzw. Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen wurde der KÜS-GebrauchtwagenCheck KÜSPlus entwickelt.
Unfallrekonstruktion
KÜSPlus
Häufig gestellte Fragen
Bestehen Sie auf die Zusendung einer Ablichtung der Fahrzeugpapiere (alle Seiten) und der gültigen HU/AU-Berichte. Rufen Sie einen KÜS-Partner am Standort des Fahrzeuges an und geben Sie einen KÜSPlus-Gebrauchtwagen-Check in Auftrag. Er vereinbart einen Termin mit dem Verkäufer und besichtigt das Fahrzeug. Anschließend sendet er Ihnen den Bericht zu.